Gebühren
Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Vergütungsverordnung für Steuerberater in der Fassung vom 12.07.2017.

Sie beinhaltet für jede einzelne Leistung (wie z.B. die Erstellung der Finanzbuchführung, des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen; Beratungen; u.v.m.) eine gesonderte Gebührenposition.

Die Gebühr bemisst sich nach Gegenstandswerten. Diese sind je nach Leistungsart festgelegt. Als Größe kommen hier Umsatz, Einkünfte/Gewinn, Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben/Werbungskosten oder auch der Zeitaufwand in Betracht.
Hier ist daher keine allgemeine Aussage über das Honorar möglich.

Über die voraussichtlichen Kosten in Ihrem Fall gebe ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne Auskunft.

Hierbei können wir den Umfang und die Auswahl meiner Tätigkeiten auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.